Arbeitnehmerrechtsschutz

Berufs-Rechtsschutz für Arbeitnehmer – zum Beispiel bei einer unberechtigten Abmahnung

Eine Abmahnung durch den Arbeitgeber ist immer ein kritisches Zeichen und belastet das Arbeitsverhältnis. Besonders in dem Fall einer unberechtigten Abmahnung sollten Arbeitnehmer dagegen vorgehen. Zum einen wird die Abmahnung in der Personalakte hinterlegt und kann unter Umständen zu einem späteren Zeitpunkt durch die Firma in einem Kündigungsprozess als Beleg gegen den Arbeitnehmer verwendet werden. Wenn die Abmahnung aber völlig unbegründet ist, sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall dagegen vorgehen, am besten auch mit anwaltlicher Hilfe durch eine Rechtsschutzversicherung.

Arbeitnehmer haben bei Abmahnungen verschiedene Möglichkeit

Abmahnungen können grundsätzlich berechtigt oder unberechtigt sein. Liegt tatsächlich ein Verstoß des Arbeitnehmers gegen betriebliche Vorschriften oder Belange vor und kommt es daraufhin zu einer berechtigten Abmahnung, können Arbeitnehmer in der Regel nicht verlangen, dass die Abmahnung aus der Personalakte wieder entfernt wird. Nur wenn die Abmahnung nicht den formalen Anforderungen entspricht, kann dagegen vorgegangen werden. Ob diese Anforderungen erfüllt sind, können Arbeitnehmer durch einen Anwalt mit dem Fachthema Arbeitsrecht prüfen lassen. Gleichzeitig kann es sinnvoll sein, sich trotz Berechtigung der Abmahnung schriftlich mit einer Gegendarstellung zu den Vorwürfen zu äußern und zu verlangen, dass diese Gegendarstellung in die Personalakte aufgenommen wird.

Wenn die Abmahnung dagegen grundlos erteilt wurde, sollten Arbeitnehmer auf jeden Fall auch eine Gegendarstellung erstellen und den Arbeitgeber auffordern, die Abmahnung aus der Personalakte zu entfernen. Lehnt der Arbeitgeber diese Forderung ab, besteht noch die Möglichkeit, die Entfernung der Abmahnung auf dem Klageweg zu erreichen. Der Antrag dafür wird vor dem Arbeitsgericht gestellt. Bevor der Klageweg beschritten wird, können Arbeitnehmer auch noch versuchen, auf dem anwaltlichen Wege eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und zur Entfernung aus der Personalakte aufzufordern. Über eine Berufs-Rechtsschutzversicherung können Arbeitnehmer bei der Erstellung von Gegendarstellungen und Aufforderungen an den Arbeitgeber fachliche Hilfestellung erhalten und erfolgreich gegen den Arbeitgeber vorgehen.

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