Im Rechtswesen der elektronischen Datenverarbeitung wird der Begriff Informationstechnologierecht oder die Kurzform IT-Recht verwendet.
Für IT-Recht wurde in Deutschland noch kein Gesetz definiert und kein Gesetzbuch veröffentlicht. Dennoch wird das Informationstechnologierecht als eigenständiges Rechtsgebiet angesehen, das auch einen Fachanwaltstitel und Masterstudiengänge an Universitäten vorweisen kann. Im IT-Recht werden verschiedene Teilbereiche des Rechtswesens zusammengefasst, die in der elektronischen Datenverarbeitung von Bedeutung sind.
Das Informationstechnologierecht umfasst folgende Teilgebiete:
- Vertragsrecht der Informationstechnologien
- Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
- Grundzüge des Immaterialgüterrechts
- Datenschutz
- das Recht der Sicherheit der Informationstechnologien
- Das Recht der Kommunikationsnetze
- Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien
- Internationale Bezüge
- Internationales Privatrecht
Das IT-Vertragsrecht betrifft alle Dienstleistungen wie Beratung oder Anpassung von Software sowie Herstellung, Verkauf oder Vermietung von Hardware und Software.
Der Rechtsbereich des Geschäftsverkehrs im Internet, auch E-Commerce genannt, behandelt Rechtsfragen bei Verbraucherverträgen, Internetauktionen, Communities oder Internetplattformen. Dazu zählen außerdem alle auf dem elektronischen Wege abgeschlossene Verträge zwischen zwei Geschäftspartnern.
Provider-Verträge werden wegen der Haftungsrisiken, Besonderheiten im technischen Bereich sowie der Norm-Vorgaben als äußerst komplex empfunden. Das IT-Recht überprüft insbesondere Hostprovider nach deren Verfügbarkeit und die Seiteninhalte.
Beim Immaterialgüterrecht handelt es um ein Bereich des IT-Rechts, das die Rechtsfragen des geistigen Eigentums im Internet behandelt. Dazu gehören auch das Kennzeichenrecht bzw. Domainrecht.
Das Recht des Datenschutzes ist vom Bundesdatenschutzgesetz sowie Landesdatenschutzgesetz, wie etwa hier am Beispiel NRW, geregelt. Es handelt sich dabei um Rahmengesetze, die für verschiedene Lebensbereiche durch bereichsspezifische Gesetze ergänzt werden. Der Datenschutz erfüllt den Zweck, jeden Einzelnen vor Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechtes zu schützen.
Das Informationstechnologierecht im Bereich der IT-Sicherheit schließt den Datenschutzrecht, die Gesetze des KonTraG, Steuervorschriften, Archivierungspflichten sowie Verschwiegenheitspflichten ein.
Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste regelt das Telekommunikationsgesetz und die Inhalte werden vom Telemediengesetz geregelt, das gleichzeitig auch das Gegenstand des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs ist.
Die öffentliche Vergabe von IT-Leistungen wird im Kartellrecht und Vergaberecht normiert. Zum Vergaberecht zählen der wettbewerbliche Dialog sowie die EVB-IT (Ergänzende Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen).
Bei grenzüberschreitenden Informationstechnologien so wie Internet wird das Internationale Privatrecht angewendet, das in Deutschland im EGBGB (hier zum nachlesen) geregelt ist.
Das UN-Kaufrecht gilt in den Vertragsstaaten als national. Das von jedem Land selbst formulierte internationale Prozessrecht regelt, welcher Gericht Entscheidungen in einem Streitfall treffen darf.
Das Internet-Strafrecht, eine Querschnittsmaterie des IT-Rechts, beinhaltet Straftatbestände und Regelungen für Urheberrecht und die Computerkriminalität.
Rechtsverletzer können im Internet nach dem Strafrecht ermittelt werden, in dem der Provider verpflichtet ist, Auskünfte zu erteilen.