Wenn man mit Wertpapieren umgeht, dann sollte man sich ein wenig in verschiedenen Teilen des deutschen Rechts auskennen. Der Schwerpunkt liegt auf dem Wertpapierrecht, das zum öffentlichen Recht gezählt wird. Da die viele Wertpapiere gehandelt werden können, müssen dabei auch die Bestimmungen des Handelsrechts mit eingehalten werden. Für die Ausgabe von Wertpapieren sind beispielsweise bei Aktien Zustimmungen durch die bisherigen Aktionäre eines Unternehmens sowie des Vorstands erforderlich. Das sind Gründe, warum ein Teilgebiet beim Wertpapierrecht das Unternehmensrecht ist.
Auch die Bestimmungen des BGB beachten
Grundlegende Regelungen zum Wertpapierrecht finden sich auch im Bürgerlichen Recht (genauer im Bürgerlichen Gesetzbuch), oder genauer gesagt im Zivilrecht. Dort werden Fragen geregelt, die sich zum Beispiel auf die Art der Verbriefung eines Wertpapiers beziehen. Auch die damit verbundenen Rechte und Pflichten der Ausgeber und Inhaber sind dort herauszulesen, falls sie nicht durch Einzelfallbestimmungen beschränkt oder erweitert werden. Auch finden Teile des Erbrechts und des Familienrechts auf das Wertpapierrecht Anwendung. Das ist dann der Fall, wenn Erlöse aus Wertpapieren als Einkommen bei der Berechnung des Unterhalts mit herangezogen werden oder Wertpapiere Bestandteile der Erbmasse eines Verstorbenen sind. Auch das Eigentumsrecht des BGB findet auf die Wertpapiere Anwendung und unterscheidet, wann man Besitzer, wann Eigentümer und wann lediglich Miteigentümer ist.
Und noch mehr Gesetze im Wertpapierrecht beachten
Einzelne Abschnitte oder Paragrafen sind auch in anderen Rechtsnormen zu finden, die sich auf das Wertpapierrecht beziehen. Das ist beim Insolvenzrecht der Fall, wo die Wertpapiere, die sich im Eigentum des zahlungsunfähigen Menschen befinden, mit zum verwertbaren Vermögen gezählt werden. Das Strafrecht kommt dann in Betracht, wenn Straftaten im Zusammenhang mit Wertpapieren begangen werden, wobei als Beispiel der Verkauf von komplett gefälschten Wertpapieren dienen kann. Das Bankenrecht spielt im Wertpapierrecht ebenfalls eine Rolle, da Wertpapiere auch als Sicherheit für einen Kredit verwendet werden können. Das Haftungsrecht lässt sich anwenden, wenn bei eine Falschberatung zu Vermögensanlagen erfolgt ist. Hier könnte durch die Abwälzung des Risikos auf eine Berufshaftpflicht auch das Versicherungsrecht mit tangiert werden.
Das Steuerrecht im Wertpapierrecht nicht vergessen
Renditen aus Wertpapieren unterliegen in Deutschland wahlweise der Abgeltungssteuer oder der Einkommenssteuer. Das heißt, dass sich einige Bestimmungen zum Wertpapierrecht auch in den Steuergesetzen finden. Sie reichen hin bis zu der Tatsache, dass man auf Grund der Höhe der Einnahmen aus dem gewerblichen Wertpapierhandel sogar bilanzierungspflichtig werden kann. Und damit werden in das Wertpapierrecht auch die Bestimmungen mit einbezogen, die im Handelsgesetzbuch zur ordnungsgemäßen Buchführung getroffen worden sind.
Das Wertpapierrecht in Europa
Ähnliche Verflechtungen zwischen vielen verschiedenen Rechtsnormen finden sich auch in den anderen Ländern der europäischen Union. Sie weisen teilweise erhebliche Unterschiede auf, die sich vor allem auf die Rechte und Pflichten aus der Ausgabe und dem Besitz von Wertpapieren ergeben. Das Steuerrecht spielt überall mit hinein, denn es gibt weltweit kaum noch Länder, in denen Renditen aus dem Halten und dem Handeln mit Wertpapieren nicht als Einkommen der Steuer unterliegen würden. Innerhalb Europas geht der Weg in Richtung einer Vereinheitlichung des Wertpapierrechts. Einige Erfolge sind schon gelungen, wie die Richtlinien zur Transparenz von Wertpapieren, zur Gestaltung der Verkaufsprospekte und die Regelungen gegen den Marktmissbrauch belegen.