Berufsunfähigkeitsversicherung schließt Versorgungslücken
Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den Invaliditätsversicherungen. Sie tritt in Leistung, wenn der Versicherungsnehmer aus Gesundheitsgründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Oft sind die Berufsunfähigkeitsversicherungen an weitere Vorsorgeversicherungen geknüpft: Sie werden als Zusatzversicherung zu einer Lebensversicherung, einer Risikolebensversicherung oder einer Rentenversicherung abgeschlossen.
Mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung lassen sich Versorgungslücken schließen, die vor allem für Selbstständige und Freiberufler, aber auch für Arbeitnehmer und Angestellte stattlich sein können. Ab Jahrgang 1961 erhalten berufsunfähige Arbeitnehmer keine staatliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern nur noch die wesentlich geringer Erwerbsminderungsrente. Diese beträgt selbst bei voller Auszahlung, also bei Menschen, die nur noch höchstens drei Stunden am Tag arbeiten können, nur rund ein Drittel des bisherigen Bruttoverdienstes. Kann der Arbeitnehmer noch drei bis sechs Stunden eine Berufstätigkeit ausüben, so sinkt der Auszahlungsbetrag noch weiter. Ab einer möglichen Arbeitszeit von sechs Stunden zahlt der Staat überhaupt keine Erwerbsminderungsrente.
Außerdem gilt für die staatliche Erwerbsminderungsrente genaugenommen nicht die Berufsunfähigkeit, sondern die Arbeitsunfähigkeit: Gezahlt wird nicht, wenn der Betreffende zwar seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben kann, wohl aber eine andere Tätigkeit. Und dies unabhängig davon, ob eine entsprechende Arbeitsstelle überhaupt gefunden wird.
Unfallversicherungen werden weitaus häufiger abgeschlossen als Berufsunfähigkeitsversicherungen – nicht zuletzt, da sie deutlich günstiger sind. Sie decken das Risiko einer Berufsunfähigkeit aber nur äußerst unzureichend ab – Berufsunfähigkeit ist in deutlich weniger als einem Zehntel der Fälle auf einen Unfall zurückzuführen. Zu den häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit zählen hingegen Rheuma- und Gelenkkrankheiten, Geistes- und Nervenkrankheiten sowie Herz-Kreislauferkrankungen.
Risikogruppen – Für wen lohnt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können nicht nur Arbeitnehmer, Angestellte, Selbstständige und Freiberufler abschließen, sondern unter Umständen auch Hausfrauen (oder Hausmänner) sowie Studenten oder Auszubildende.
Auch die unbezahlte Arbeit im Haushalt und bei der Kindererziehung kann als Beruf gewertet werden – und sollte entsprechend abgesichert sein. Schließlich muss im Falle einer Invalidität genug Geld vorhanden sein, um Haushaltshilfen oder Kinderbetreuung bezahlen zu können.
Auszubildende und Studenten können sich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung für den Fall absichern, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sein sollten, die Ausbildung zu ihrem gewählten Beruf abzuschließen bzw. diesen tatsächlich auszuüben.
Allerdings: Berufsgruppen, die als besonders gefährdet eingestuft werden, werden von manchen Versicherern ausgeschlossen, bzw. nur zu ungünstigeren Konditionen versichert. Hierzu gehören meist Berufe mit hoher körperlicher Belastung, aber oft auch zum Beispiel künstlerische Berufe. Je nach Berufsgruppe können die Beiträge deutlich höher ausfallen; oder aber die Vertragslaufzeit wird begrenzt – beispielsweise auf ein Alter von 60 anstelle von 65 oder 67 Jahren. Die günstigsten Vertragsbedingungen erhalten in der Regel Akademiker mit niedrigem Berufsunfähigkeitsrisiko – zum Beispiel Ärzte oder Juristen. Auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Diplomkaufleute haben gute Karten, ein günstiges Vertragsangebot zu erhalten.
Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass der jeweils zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist: So ist der Versicherungsschutz auch dann gewährleistet, wenn der Versicherungsnehmer nach Vertragsabschluss in einen Beruf mit höherem Berufsunfähigkeitsrisiko gewechselt sein sollte.
Ebenso entscheidend wie der Beruf ist für den Vertragsabschluss das Alter sowie etwaige gesundheitliche Vorbelastungen des Antragsstellers.
Idealkunden für eine Berufsunfähigkeitsversicherung
Je jünger der Versicherte ist, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge. Zwar relativiert sich dieser Unterschied bezogen auf die gesamte Vertragslaufzeit– schließlich zahlt der Jüngere über einen längeren Zeitraum Beiträge ein. Dennoch empfiehlt sich ein möglichst frühzeitiger Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko von Vorerkrankungen, die eventuell zu einem Ausschluss vom Versicherungsschutz oder zu deutlich schlechteren Versicherungsbedingungen führen können. Außerdem sind die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder betriebliche Versorgungsansprüche zu Beginn des Erwerbslebens denkbar gering.
Beim Vertragsabschluss fordern die Versicherer umfangreiche Angaben über den Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen sowie die Adressen der behandelnden Ärzte. Die Angaben zum Gesundheitszustand müssen gewissenhaft gemacht werden und vollständig sein, da bei Fehlinformationen eventuell der Versicherungsschutz entfällt.
Bei Unklarheiten oder missverständlich formulierten Gesundheitsfragen sollte der Antragsteller unbedingt bei der Versicherung nachfragen, um möglichen Auseinandersetzungen im Falle einer Berufsunfähigkeit vorzubeugen. Empfehlenswert ist es auch, bei den behandelnden Ärzten nachzufragen, welche Diagnosen oder auch Verdachtsdiagnosen in der Krankenakte gespeichert sind.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, dass die Versicherung auch dann leisten sollte, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen vorlagen, die dem Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht bekannt waren.
Lehnt eine Versicherung einen Versicherungsantrag aufgrund einer Vorerkrankung ab bzw. bietet sie nur einen Vertrag mit hohen Risikozuschlägen an, so kann der Kunde eventuell Sonderkonditionen aushandeln. Beispielsweise kann eine Berufsunfähigkeit aufgrund der Vorerkrankung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Eine andere mögliche Vereinbarung wäre ein Vertrag, bei dem die Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse entfallen, wenn die Beschwerden innerhalb eines vereinbarten Zeitraums nicht wieder aufgetaucht sind. Solche Vereinbarungen sollten unbedingt schriftlich von der Versicherung bestätigt werden.
Da psychische Erkrankungen statistisch gesehen zu den häufigsten Ursachen von Berufsunfähigkeit gehören, werden Antragsteller, die bereits in psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung waren, oft von den Versicherungsunternehmen abgelehnt.
Der Versicherungsfall – wann wird gezahlt?
Die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit ist auch beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ein entscheidender Aspekt. Das Schlüsselwort aus dem Versicherungsdeutsch lautet „abstrakte Verweisung“. Wer sich davor schützen will, aus gesundheitlichen Gründen eine unter Umständen deutlich geringer qualifizierte und schlechter bezahlte Arbeit aufnehmen zu müssen, sollte unbedingt auf diese Versicherungsklausel achten.
Mit dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ erklärt sich die Versicherung bereit, auch dann zu zahlen, wenn theoretisch eine andere Tätigkeit als der bisherige Beruf ausgeübt werden könnte – und zwar unabhängig davon, ob eine solche Arbeit überhaupt gefunden wird. Bei der „konkreten Verweisung“ hingegen werden die Zahlungen erst dann eingestellt, wenn tatsächliche eine andere Berufstätigkeit zum Bestreiten des Lebensunterhaltes aufgenommen wurde.
Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist, ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit der volle Rentenbetrag ausgezahlt wird. Manche Versicherungen bieten die Auszahlung der vollen Leistung bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 %. Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit entfällt die Rente entweder ganz, oder sie wird gestaffelt ausgezahlt.
Außerdem unterscheiden sich die Vertragsbedingungen hinsichtlich der Dauer der prognostizierten Berufsunfähigkeit: Während manche Versicherungen bereits bei einer angenommenen Berufsunfähigkeit von sechs Monaten in Leistung treten, tun andere dies erst, wenn der Arzt von einer Dauer von drei Jahren ausgeht. Desweiteren können Leistungen auch rückwirkend für einen festgelegten Zeitraum erstattet werden. Dies ist zum Beispiel von Bedeutung, wenn die Berufsunfähigkeit zu Beginn des Krankheitsfalles noch nicht absehbar war oder aber erst verspätet gemeldet wird.
Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Zahlung erfolgt in der Regel in Form einer monatlichen Rente. Diese kann bei Vertragsabschluss unter Berücksichtigung des finanziellen Polsters und des Einkommens des Versicherungsnehmers festgelegt werden, um im Fall der Fälle die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards zu gewährleisten.
Zu prüfen ist bei Abschluss der Versicherung, ob unter Umständen auch eine Sofortzahlung zu Beginn der Berufsunfähigkeit beantragbar ist – dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn aufgrund einer Behinderung Umbauten im Haus oder ein Umzug in eine behindertengerechte Wohnung nötig werden.
Mit einer „Nachversicherungsgarantie“ lässt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung nachträglich an geänderte Lebensumstände anpassen – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung. Zu den Gründen für ein Aufstocken der Versicherungsleistung gehören zum Beispiel Heirat, die Geburt eines Kindes, der Erwerb einer selbst genutzten Immobilie, der Eintritt ins Berufsleben nach Abschluss der eigenen Ausbildung oder aber eine deutliche Erhöhung des Einkommens.
Möglich ist auch der Abschluss eines „dynamischen“ Vertrages, bei dem sich der Versicherungsbeitrag, aber auch die Versicherungssumme jährlich erhöhen. Der Versicherungsnehmer hat dabei jedes Jahr das Recht, der jeweiligen Erhöhung zu widersprechen, um so ein Jahr mit der dynamischen Anpassung auszusetzen.
Der Vertragsabschluss
Berufsunfähigkeitsversicherungen gehören zu den kostspieligeren Versicherungen – zum Beispiel im Vergleich zur Unfallversicherung. Dafür decken sie aber auch ein deutlich breiteres Spektrum an Risiken ab und können im Ernstfall vor dem finanziellen Ruin retten.
Die Höhe der Versicherungsprämien hängt im Wesentlichen ab von der Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, der Risikoeinstufung des versicherten Berufs, dem Alter des Versicherten sowie der eventuellen gesundheitlichen Vorbelastung.
Bei der Zahlungsweise ist in der Regel die jährliche Beitragszahlung am günstigsten, da Ratenzahlungszuschläge entfallen. Oft werden erwirtschaftete Überschüsse mit dem Versicherungsbeitrag verrechnet – so kann der zu zahlende Nettobeitrag niedrig gehalten werden.
Berufsunfähigkeitsversicherungen werden häufig in Kombination mit Risiko-Lebensversicherungen, kapitalbildenden Lebensversicherungen oder auch Rentenversicherungen angeboten. Der Preisaufschlag für den Risiko-Lebensversicherungs-Schutz fällt hierbei oft sehr niedrig aus – aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung können insbesondere Frauen auf ein günstiges Kombiangebot hoffen.
Bei Abschluss einer Police mit kapitalbildender Versicherung ist zu bedenken, dass bei Kündigung derselben – z. B. wenn die in der Regel recht hohen Beiträge nicht mehr gezahlt werden können – auch der Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit entfällt. Und ein neuer Vertrag kann dann nur mit erneuter Gesundheitsprüfung und vermutlich spürbar höheren Beiträgen abgeschlossen werden.
Recherche zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Angesichts des vielfältigen Angebots ist eine gründliche Recherche bzw. Beratung vor Vertragsabschluss zu empfehlen. Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist dabei ein sicherlich wichtiger Aspekt, sollte allerdings nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein: Viel wichtiger ist, ob die Versicherung im Ernstfall auch zahlen wird. Wesentliche Klauseln der Police wie der „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ sollten bei der Auswahl des geeigneten Angebots im Vordergrund stehen.
Viele Versicherer sind äußert vorsichtig bei der Auswahl ihrer Klientel – gesundheitliche Vorbelastungen werden gründlich geprüft, und nicht selten werden Anträge auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Ist dies erst einmal geschehen, ist es oft sehr schwierig, überhaupt eine Versicherung zu finden, die den Antragsteller zu günstigen Konditionen aufnimmt: Die Versicherungsunternehmen speichern diese Daten in ihrer zentralen Wagnisdatei, dem Hinweis- und Informationssystem des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft HIS. Hier werden zum Beispiel auch Angaben gespeichert, die bei der Beantragung von Lebens-, Kranken- oder Rentenversicherungen gemacht wurden. Schon ein leichtes Rückenleiden kann da der Absicherung für den Ernstfall im Wege stehen.
Die endgültige Höhe der Versicherungsprämie inklusive eventueller Zuschüsse für „Risikokunden“ bzw. eventuelle Leistungseinschränkungen erfährt der Kunde aber erst nach Antragstellung inklusive aller Gesundheitsangaben. Und falsche oder unvollständige Angaben zahlen sich nicht aus: Wer bei der Antragsstellung trickst, riskiert den Versicherungsschutz im Ernstfall – die Versicherung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit versuchen, die Auszahlung wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu verweigern und den Vertrag zu kündigen.
Verbraucherschützer empfehlen daher, im Falle von gesundheitlichen Vorbelastungen eine anonymisierte Voranfrage zu starten. Hiermit kann zum Beispiel ein Versicherungsmakler beauftragt werden. In Eigenregie ist die Voranfrage auch per Email möglich – dabei sollte allerdings nicht der vollständige Name bzw. die Anschrift preisgegeben werden. Eine andere Möglichkeit ist, mehrere Anträge parallel bei verschiedenen Versicherungen zu stellen – und dann das günstigste Angebot auszuwählen und die übrigen Anträge fristgerecht zu widerrufen.
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