Die KFZ-Versicherung besteht aus einem gesetzlich vorgeschriebenen Teil, der Haftpflichtversicherung und den zusätzlichen Versicherungen. Stellt die Überlegungen vor Abschluss einer Versicherung: Wann entscheidet man sich für Vollkasko, Teilkasko oder die reine Haftpflichtversicherung und welche sinnvollen Zusatzversicherungen gibt es?
Die Haftpflichtversicherung ist ein Muss!
Deswegen stellt sich auch niemals die Überlegung, ob man eine solche Versicherung abschließt oder nicht.
Allerdings stellen sich folgende Fragen:
a) Reichen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen (7,5 Millionen Euro bei Personenschäden, 1 Millionen Euro bei Sachschaden und 50 000 Euro bei Vermögensschäden, die weder Sachschaden oder Personenschäden sind) aus oder sollte man lieber die Angebote mit den pauschalen Summen von 50 Millionen Euro oder sogar 100 Millionen Euro abschließen.
Wenn man bedenkt, dass Unfälle mit Tanklastzügen (Chemie, Treibstoffe) erhebliche Umweltschäden anrichten können, bei denen Schäden von weit über 1 Million Euro entstehen können, dann sollte man immer die höchstmögliche Schadensersatzsumme wählen.
b) Gehört man zu einer begünstigten Haltergruppe?
Beamte und Geistliche stehen im Ruf seltener in Unfälle verwickelt zu sein, deswegen bieten praktisch alle Versicherer für diese Berufsgruppen günstigere Sondertarife an.
c) Kann man den Ort der Zulassung wählen?
Diese Möglichkeit gibt es vor allem für Selbstständige. Diese könnten ihre Hauptniederlassung dort anmelden, wo die niedrigste Regionalklasse gilt und dann auch das KFZ des Unternehmens dort anmelden. Regionen, Städte und Landkreise weisen unterschiedliche Unfallhäufigkeiten aus. Diese Unterschiede werden bei den Prämien berücksichtigt.
d) Kann eine günstigere Typklasse gewählt werden?
Vor dem Kauf des Autos sollte man sich fragen, welches Fahrzeug, das die eigenen Bedürfnisse erfüllt, ist in die niedrigste Typklasse eingestuft und dies dann beim Kauf berücksichtigen.
e) Ist ein Sondertarif als Zweitfahrzeug möglich?
Manche Versicherer stufen den Zweitwagen so ein wie den Erstwagen. Dafür gibt es dann aber Beschränkungen bezüglich der jeweiligen Fahrer. Teilweise sind dann Fahranfänger und Fahrer unter 25 ausgeschlossen. Manche Verträge beinhalten auch, dass im Falle eines zu regulierenden Unfalls beide Fahrzeuge in eine schlechtere Rabattklassen kommen und nicht nur das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat. Die Rabatte dieser Anbieter können zu anderen Anbietern nur in dem Umfang mitgenommen werden, in dem der Halter diesen selbst hätte „erfahren“ können (Dauer des Führerscheinbesitzes).
f) Gibt es einen Rabattretter?
Die Versicherungswirtschaft bietet gegen einen Prämienaufschlag an, bei einem, manche Gesellschaften sogar bei bis zu drei Unfällen im Jahr keine Rückstufung vorzunehmen. Jeder sollte prüfen, ob sich der hierfür zu entrichtenden Prämienzuschlag lohnt.
Die Teilkaskoversicherung ist eine empfehlenswerte Ergänzung.
Sie deckt Schäden (abzüglich der jeweiligen Selbstbeteiligung), die durch Steinschlag, Naturgewalten, Tiere und Diebstahl verursacht werden. Allerdings sollte man bei Vertragsabschluss auf die Klausel „durch alle Tiere verursachte Schäden und Folgeschäden“ achten. Da für solche Schäden weder der Fahrzeughalter (oder der rechtmäßige Fahrer) noch ein anderes Fahrzeug als Verursacher in Frage kommt, gibt es in diesem Bereich keine Rabattstufen und auch keine Malusstufen. Allerdings gibt es Typklassen. Diese richten sich danach, wie häufig diese Fahrzeuge gestohlen werden oder durch Vandalismus beschädigt werden. Auch bei der Teilkaskoversicherung gibt es Regionalklassen, die davon bestimmt werden, wie hoch und wie oft Schäden durch die genannten Ursachen auftreten und reguliert werden müssen. Schäden durch Vandalismus sind gemäß BGH IV ZR248/08 nicht gedeckt.
Die Vollkaskoversicherung deckt selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug
Die Vollkaskoversicherung ist eine Zeitwertversicherung. Spätestens, wenn das Fahrzeug älter als ein Jahr ist, wird nicht mehr der Neuwert ersetzt sondern nur noch der Zeitwert oder Wiederbeschaffungswert. Deswegen vertreten viele die Ansicht, dass die Vollkaskoversicherung nur bei Fahrzeugen bis zu einem Alter sinnvoll sei. Aber das sollte sich jeder selbst ausrechnen. Wenn die auf den Monat umgerechnete Prämie für die Vollkaskoversicherung höher ist als die mögliche Kreditrate für einen Kredit, um sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, dann ist der Verzicht auf die Vollkaskoversicherung sicherlich sinnvoll. Allerdings sollte auch die Bonität stimmen, damit der eventuell benötigte Kredit auch gewährt wird. Die Typklasse bei der Vollkaskoversicherung hängt von der Schadenshäufigkeit und den durchschnittlich anfallenden Reparaturkosten ab.
Sinnvolle Zusatzversicherungen
Sinnvoll ist es, die bestehende Hausratsversicherung um den Punkt „Autoinhalt“ zu erweitern und auf einer 24-Stunden-Absicherung zu bestehen. Unbedingt sollte auch darauf geachtet werden, dass auch elektronische Geräte erfasst werden, soweit man solche im PKW mitnehmen will. Reisegepäckversicherungen leisten selten und berufen sich häufig auf Fahrlässigkeit. Sonderausstattungen sind wenn überhaupt nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen mitversichert. Deshalb vor Vertragsabschluss nachfragen und ggf. eine erweiterte Deckung vereinbaren.