Das deutsche Krankenversicherungssystem unterteilt sich in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Krankenkassen, während viele verschiedene Versicherungsgesellschaften private Krankenversicherungen anbieten. Bei den privaten Krankenversicherungen legt jede Versicherungsgesellschaft die Beiträge selbst fest. Darum lohnt es sich immer, die private Krankenversicherung im Vergleich zu anderen Versicherungen zu sehen, um den günstigsten Beitrag zu finden. Doch was ist denn jetzt besser: gesetzlich oder doch lieber privat versichert?
Die Voraussetzungen für einen Wechsel in die private Krankenversicherung
Nicht jeder Versicherte darf in eine private Krankenversicherung wechseln. Für einen Wechsel müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So können zum Beispiel Freiberufler wie Künstler, Ärzte, Anwälte, Architekten oder Journalisten jederzeit Mitglieder der PKV werden, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Auch selbstständig Tätige oder Beamte können sich bei einer privaten Krankenversicherung anmelden. Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen und sich zum Studententarif privat zu versichern. Arbeiter und Angestellte, die über ein jährliches Einkommen verfügen, das höher als die Versicherungspflichtgrenze, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt, ausfällt, dürfen sich für die Mitgliedschaft in der PKV entscheiden. Sobald das Jahresgehalt eines Arbeitnehmers die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, kann er sich nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem er mit seinem Einkommen über der Grenze liegt, für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheiden.
Der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragbemessungsgrenze
Diese beiden Begriffe werden häufig miteinander verwechselt oder gleichgestellt, obwohl sie völlig andere Punkte im Zusammenhang mit den Krankenversicherungen betreffen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist der Betrag, den ein Arbeitnehmer mit seinem Jahresgehalt inklusive Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, vermögenswirksame Leistungen oder Bereitschaftsdienstvergütungen für Klinikpersonal überschreiten muss, um berechtigt zu sein, sich bei einer PKV anzumelden. Die Beitragbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen berechnet werden. Für den Teil des Gehalts, der über der Beitragbemessungsgrenze liegt, zahlt ein Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge mehr.
Schritte zum Wechsel in die private Krankenversicherung
Bevor die Entscheidung für eine bestimmte PKV fällt, sollte sich der Versicherte die private Krankenversicherung im Vergleich mit anderen Anbietern ansehen. Nur durch einen ausführlichen Versicherungsvergleich kann der günstigste Tarif gefunden werden. Die privaten Krankenversicherungen nehmen eine Gesundheitsprüfung vor, von der die endgültige Aufnahme in die PKV und auch die Höhe des Beitrages abhängig ist. Bei Familien muss der Hauptversicherte den Aufnahmeantrag stellen, trotzdem wird jedes Familienmitglied einzeln versichert. Das bedeutet, dass in der privaten Krankenversicherung für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag gezahlt werden muss. Sobald ein Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, teilt der Arbeitgeber dies der GKV mit. Daraufhin erhält der Arbeitnehmer eine schriftliche Bestätigung der GKV über seine freiwillige Mitgliedschaft. Nach Erhalt dieser Bestätigung kann die Mitgliedschaft in der GKV innerhalb von 14 Tagen rückwirkend gekündigt werden. Verpasst der Versicherte die Frist von 14 Tagen, gilt eine ordentliche Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Die Kündigung sollte immer schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben oder durch persönliche Übergabe des Kündigungsschreibens. Da in Deutschland kein Bundesbürger ohne eine Krankenversicherung sein darf, muss innerhalb der Kündigungsfrist eine Aufnahmebestätigung einer privaten Krankenversicherung an die gesetzliche Krankenversicherung geschickt werden. Nur durch die Vorlage beziehungsweise Übersendung der Aufnahmebestätigung wird die Kündigung bei der gesetzlichen Krankenkasse wirksam. Der Versicherte sollte von der gesetzlichen Krankenversicherung einen schriftlichen Nachweis über seine Versicherungszeiten anfordern. Sobald dieser Nachweis bei der privaten Krankenversicherung vorlegt wird, für die der Versicherte sich entschieden hat, nachdem er die private Krankenversicherung im Vergleich mit anderen Anbietern gesehen hat, entfallen eventuelle Wartezeiten bei der privaten Krankenversicherung.